Reglement

Verein Marktkommission Egg (Kurzform: VMKE)

Allgemeines

Der Egger Märt wird durch den Verein Marktkommission Egg (VMKE) organisiert. Die Daten werden jeweils im Vorjahr festgelegt und in Vereinsorganen, Veranstaltungskalendern, Zeitungen auf der eigenen Homepage oder im Direktversand publiziert und sind unverbindlich. Die publizierten Daten und Zeiten werden in der Regel eingehalten, können aber kurzfristig geändert werden, ebenso die Mietpreise von Marktstand und Fläche.

Durchführung

Der VMKE behält sich ausdrücklich das Recht vor den Markt teilweise oder auch ganz abzusagen. Publiziert wird eine kurzfristige Absage auf der Homepage www.egger-maert.ch. Nach Möglichkeit werden die gemeldeten Marktfahrer auch per Telefon, SMS oder E-Mail informiert. Es besteht kein Haftungsanspruch. Wird ein Markt kurzfristig abgesagt, dann erfolgt dies nur aus schwerwiegenden Gründen wie zum Beispiel Prognosen von stürmischem, orkanartigem Wetter, wenn die Sicherheit der Aussteller und Besucher gefährdet ist, zu vielen Absagen seitens der Marktfahrer oder ähnlichem.

Mietpreis

Der Mietpreis wird jeweils vom VMKE festgelegt und kann jederzeit variieren. Der Mietpreis setzt sich einerseits aus der Miete der Stände (sie werden von Mitarbeitern auf- und abgebaut) anderseits aus der benötigten Fläche zusammen. Es dürfen eigene Stände mitgenommen werden, müssen aber selber auf- und abgebaut werden. In diesem Fall ist nur die benötigte Fläche zu bezahlen.
Gültig ab: 01.01.2010

Anmeldung

Niemand hat Anspruch auf einen Standplatz und einen Standort. Der VMKE verteilt die Plätze nach Eingang der Anmeldung und auf Grund des Sortiments. Er bemüht sich möglichst viele Aussteller zuzulassen und auf die einzelnen Wünsche einzugehen. Strom steht im bescheidenen Mass allen Marktfahrern zur Verfügung. Sollten mehr Strom gebraucht werden als für die normale Beleuchtung benötigt wird, muss dies bei der Anmeldung angeben werden. Der VMKE behält sich vor die Stromkosten zusätzlich zu verrechnen.

Verkaufsortiment

Generell muss das Verkaufssortiment bei der Anmeldung möglichst detailliert angegeben werden. Es werden nur Waren des täglichen Gebrauchs (Selbstgebasteltes oder Handelsware), die nicht gegen das allgemeine Marktverkaufsrecht verstossen, zugelassen. Für Lebensmittelverkäufe gilt das Lebensmittelgesetz. Im Zweifelsfall entscheidet der VMKE über die Zulassung. Getränke dürfen generell nicht verkauft werden, Lebensmittel müssen angefragt werden und sind bewilligungspflichtig. Für Ausnahmebewilligungen ist der VMKE mindestens 2 Wochen vor Marktbeginn anzufragen.

Abmeldung

Eine Abmeldung, kürzer als 4 Tage vor dem Markt, hat Bezahlung der gesamten Standmiete zur Folge. Bei schwerwiegenden persönlichen Gründen kann der VMKE auf die Einforderung verzichten.

Aufbau und Abbau der Stände

Die Marktstände und Standplätze können 1 Stunde vor Marktbeginn bezogen werden und müssen bei Marktbeginn fertig eingerichtet sein. Elektrokabel müssen stolpersicher verlegt werden, am besten durch hochführen (höher als 2 m). Es ist verboten die Stände vor Marktschluss abzubauen. 30 Minuten nach Marktschluss müssen die gemieteten Marktstände geräumt sein, damit ein reibungsloser Abbau seitens der Organisation gewährleistet werden kann.

Abfall und nichtverkaufte Artikel

Für den allgemeinen Abfall stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung. Persönlicher Abfall, Resten des Verkaufsgutes oder andere mitgebrachte Gegenstände dürfen nicht entsorgt werden. Es ist dem VMKE ein besonderes Anliegen den Abfallberg so klein wie möglich zu halten. Glasflaschen, Kartons, Dekorationsmaterial und dergleichen sind auf eigene Kosten getrennt bei den Sammelstellen zu entsorgen.

Haftung

Der VMKE übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art oder bei Diebstahl von Gegenständen, Bargeld oder sonstigem. Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen.

Ausschluss

Der VMKE behält sich ausdrücklich vor, Marktfahrer die gegen diese Verordnung verstossen, zu verwarnen oder für zukünftige Märkte zu sperren.

Verschiedenes

Fragen betreffend Markreglement werden Ihnen gerne telefonisch oder auch schriftlich beantwortet.

Egg, 01. Januar 2014 /VMKE /mh